Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für die Vermietung der Ferienwohnung Living 9, Kaiserweg 4, A-6344 Walchsee

 

1.1.2025

 

Die nachfolgenden Regelungen gelten mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.

 

Vorbemerkung: Mit den nachfolgenden Regelungen sollen Missverständnisse vermieden werden. Generell klärt ein direktes Gespräch die Dinge meistens aber besser als jedes Regelwerk.

 

1. Kontaktdaten (Vermieterin)

Ferienwohnung Living 9, Kaiserweg 4, A-6344 Walchsee

Tel: +49 163 6342063 E-Mail: info[at]walchseeurlaub.com Homepage: www.walchseeurlaub.at

 

Die Ferienwohnung Living 9 wird betrieben von:

Pia Bhamroyal, Kaiserweg 4, 6344 Walchsee

 

2. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung über die Vermieterin, die per Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter per Mail erfolgte.

 

3. Zahlung des Vertragspreises

Mit der Miete werden pauschal verbindlich die Kosten der Endreinigung und die an die Gemeinde abzuführende Kurtaxe in Rechnung gestellt.

 

30 % der Grundmiete und Nebenkosten sind direkt nach Eingang der Buchungsbestätigung, spätestens 7 Werktage nach Eingang der Buchungsbestätigung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 3 Werktage vor Reiseantritt fällig und zu überweisen. 

 

Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (bis 7 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder ausnahmsweise nach Vereinbarung bei der Anreise zu entrichten. Die Kurtaxe in Höhe von derzeit € 1,90 pro Person (ab 15. Jahren) und Nacht soll nach Möglichkeit auch per Überweisung entrichtet werden, in Ausnahmefällen kann der Betrag in bar beim Check-in erfolgen.

 

4. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 14.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr. Für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung am Abreisetag bis 18:00 Uhr (nur nach Absprache und Verfügbarkeit!) wird mit pauschal € 60,00 berechnet.

 

5. Schlüssel

Dem/der/den Mieter/in/n ist/sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen.

Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

 

6. Abreise

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Kosten der Endreinigung werden mit der Miete erhoben. Sollte sich die Wohnung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und ein erhöhter Reinigungsbedarf bestehen, werden die zusätzlichen Kosten nach schriftlicher Anzeige durch den Vermieter in Rechnung gestellt. Mit der Buchung werden ggfs. zusätzlich entstehende Kosten explizit akzeptiert. Bei Abreise sind Türen und Fenster zu schließen, das Geschirr ist gespült zu hinterlassen und der Müll sollte geleert sein. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.

 

7. Schäden

Wir achten darauf, dass die Wohnung in tadellosem Zustand, vollständig ausgestattet (Küchengeschirr/-besteck 12, 8, 6 Teile) und ohne Schäden (Kratzer, Flecken etc.) übergeben wird. Der Mieter ist verpflichtet, bei Übergabe der Wohnung den Vermieter oder dessen Beauftragten auf etwaige Schäden hinzuweisen.

 

Bei Abreise erfolgt lediglich die Schlüsselübergabe und der Vermieter oder dessen Beauftrage können sich nur einen groben Überblick über den Zustand der Wohnung verschaffen. Feststellung zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu. Während der Reinigung erfolgt schließlich die genaue Kontrolle. Etwaige Mängel (Beschädigungen bzw. Verlust von Inventar) werden zu diesem Zeitpunkt erst dokumentiert. Durch den Vermieter erfolgt im Nachgang die schriftliche Mitteilung über die Höhe der Schäden oder Verluste.

 

Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen und werden von Vermieter gegen Vorlage eines Kostennachweises in Rechnung gestellt. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Mieter zu 100%. Eltern sind dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter. Der/die Mieter versichert mit Vertragsabschluss, über eine gültige Haftpflichtversicherung zu verfügen.

 

8. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen (Anzahl und namentliche Meldung) laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen wegen der zu entrichtenden Kurtaxe. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

 

9. Haustiere, Rauchen, Lärm

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Die Mieter werden gebeten, innerhalb der Ferienwohnungen nicht zu rauchen. Im Freien werden Aschenbecher bereitgestellt. Die Mieter sind sich bewußt, dass im Gebäude und in der Nachbarschaft weitere Bewohner sind und diese durch Lärm (laute Musik oder Abfälle, die vom Balkon geworfen werden) nicht gestört werden sollen. Parties in der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück sind untersagt. Nach 22:00 Uhr ist eine gemäßigte Lautstärke auf der Terrasse/dem Balkon oder bei geöffneter Türe zu beachten.

 

10. Instandhaltung der Ferienwohnung

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln oder vor jeglichen Schäden zu bewahren. Insbesondere Gegenstände auf der Terrasse sind vor Verlassen der Wohnung zu schützen, Sonnenschirme müssen geschlossen werden, Sitzkissen oder Indoor Möbel sicher in der Wohnung verwahrt werden.

 

11. Pflichten und Rechte des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Ferienwohnung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden. Der Vermieter hat den Gast vor der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast entsprechend der Stornierungsregelungen wieder erstattet.

 

12. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

 

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

 

13. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.Weist die Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragem den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Sollte hierfür oder zur Abwendung von Schaden eine Begehung der Wohnung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten während der Mietzeit notwendig sein, so ist dies jederzeit möglich und wird nach Möglichkeit vorab dem Mieter angekündigt. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.

 

14. Nutzungsregeln

Die in der Ferienwohnung ausgelegte Hausordnung für die Ferienwohnung und das Grundstück sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Für die etwaige Nutzung eines Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die dann gültigen „WLAN-Nutzungsregeln“ zu berücksichtigen.

 

Der Vermieter gestattet die Mitbenutzung des WLANs.

Der Vermieter stellt in seiner Ferienwohnung Living 9 einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes die Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Dienstleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder vorübergehend einzustellen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder vorübergehend einzuschränken oder auszuschließen. Insbesondere behält sich der Betreiber das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN nach eigenem Ermessen und jederzeit zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

 

Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Eigentümer hat das Recht, die Zugangsdaten jederzeit zu ändern.

 

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall sind nicht vorhanden. Der über das WLAN entstehende Datenverkehr ist verschlüsselt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung des WLANs die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen.

 

Verantwortung und Freistellung von Ansprüchen

Der Gast ist für die über das WLAN übermittelten Daten, die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienste und die getätigten Rechtsgeschäfte selbst verantwortlich.

Besucht der Gast kostenpflichtige Webseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, so sind die daraus entstehenden Kosten von ihm zu tragen.

 

Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Nutzung des WLAN an geltendes Recht zu halten. Er wird insbesondere:

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

- keine urheberrechtlich geschützten Güter rechtswidrig zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen;

- die geltenden Jugendschutzbestimmungen beachten;

- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;

- das WLAN nicht zum Versenden von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

 

Der Gast stellt den Betreiber von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf Kosten und Aufwendungen, die mit der Nutzung oder Abwehr der Nutzung verbunden sind.

 

Wenn der Gast erkennt oder erkennen muss, dass ein solcher Rechtsverstoß und/oder eine solche Verletzung vorliegt oder droht, weist er den Vermieter oder einen von ihm bestimmten Dritten auf diesen Umstand hin.

 

Diese Nutzungsvereinbarung ist für die Gäste, die das WLAN der Ferienwohnung Living 9 nutzen, verbindlich und ist in diesem Fall Teil der aktuellen „AGB“, die auf der Website www.walchseeurlaub.at, www.walchseeurlaub.com, www.kaiserwinkl.com, sowie in der Gästeinformationsmappe nachzulesen sind.

 

15. Schriftformerfordernis

Jede Änderung oder Ergänzung des Mietverhältnisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließliches Gericht für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kufstein. Es gilt das österreichische Recht.